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Zwischen Verpackung und Wahrheit – Durchblick beim Lebensmittelkauf
Der Honig entpuppt sich als aufgebesserter Zuckersirup? Es sind weniger Pralinen in der Schachtel als gedacht? Verbraucher haben in einigen Fällen guten Grund, sich getäuscht zu fühlen. Unter Umständen sind Verpackungsgrößen kleiner als erwartet oder die Qualität entspricht nicht jener, welche die Werbung vorgibt.
Für Klarheit sorgen hier rechtliche Vorgaben. Lesen Sie hier, worauf es ankommt, um sich dem unüberschaubaren Angebot an Lebensmitteln zurecht zu finden.
Alles, was Recht ist...
Grundsätzlich gelten in der Verarbeitung und Kennzeichnung von Lebensmitteln strenge Gesetze und Verordnungen, ebenso bei der Werbung. Kreativ ausgelebte Künstlerfreiheit ist also bei der Gestaltung von Verpackungen oder dem Werbespot beispielsweise nur eingeschränkt möglich.
Neben weiteren Gesetzen ist hier vor allem das Lebensmittelrecht maßgebend. Das Lebensmittelrecht in Deutschland geht größtenteils auf Rechtsvorschriften der Europäischen Union zurück. Diese regeln unter anderem, welche Zutaten in Lebensmitteln erlaubt sind und welche Angaben auf einer Verpackung zu finden sein müssen. Die Lebensmittelkennzeichnungsverordnung (LMK) legt zum Beispiel fest, in welcher Weise Hersteller Zutaten auf der Verpackung anzeigen müssen.
Fazit: Was in der Werbung versprochen wird und auf der Packung steht, sollte auch drin sein. Dennoch empfiehlt es sich, als Verbraucher kritisch zu sein und auch mal einen genaueren Blick auf das Produkt zu werfen.
Augen auf beim Einkauf
Wer das typische Angebot eines Supermarktes unter die Lupe nimmt, sollte auf Einiges achten…
Verkehrsbezeichnung
Der „Milchwölkchenschaum extra“ sagt als Produktname wenig darüber aus, was Sie in den Einkaufswagen legen. Klarheit auf den ersten Blick schafft die sogenannte Verkehrsbezeichnung. In diesen Fällen würde es sich hier im Jargon der Verkehrsbezeichnung etwa um eine mit Stickstoff aufgeschäumte Frischkäsezubereitung handeln.
Zutatenverzeichnis
Auf der Zutatenliste sind gewöhnlich alle Zutaten explizit genannt, die im Produkt enthalten sind – die Reihenfolge der Auflistung richtet sich nach dem jeweiligen Anteil im Produkt. Hauptzutat mit dem höchsten Anteil ist die Zutat, welche an erster Stelle genannt ist. Ausnahmen der genauen Benennung sind Angaben wie „Aroma“ und „Gewürze“; diese dürfen unkonkret bleiben. Sind jedoch Zutaten enthalten, die häufig Allergien auslösen, müssen diese immer in der Zutatenliste vermerkt sein.
Füllmenge
Natürlich sollte in einer Packung genau so viel enthalten sein, wie drauf steht. Geringfügige Schwankungen sind allerdings erlaubt – sofern die Befüllung im Mittel genau den angegebenen Wert ergibt.
Mindesthaltbarkeitsdatum
Ein Lebensmittel ist eine gewisse Zeit genießbar, ehe es verdirbt. Das Mindesthaltbarkeitsdatum (Mhd) gibt an, bis zu welchem Zeitpunkt das Lebensmittel garantiert gewisse Eigenschaften aufweist, etwa eine bestimmte Konsistenz und Farbe. Das Mhd gilt natürlich nur, wenn das Lebensmittel verschlossen und korrekt gelagert wird, etwa – je nach Produkt – im Kühlschrank oder dunkel und trocken.
Doch auch über das Mindesthaltbarkeitsdatum hinaus können Sie Lebensmittel meist noch genießen. Achten Sie jedoch genau auf den Geruch, die Konsistenz und den Geschmack. Bei Anzeichen von Schimmel oder Fäulnis gehört das Produkt umgehend in den Mülleimer.
Verbrauchsdatum
Während nach Ablauf eines Mhd ein Lebensmittel meist noch einige Zeit bedenkenlos essbar sein kann, gilt beim Verbrauchsdatum eindeutig: Wegwerfen! Das Verbrauchsdatum tragen leicht verderbliche Waren wie etwa Hackfleisch, Rohmilch oder fertig abgepackter Salat. Frische ist hier Trumpf! Bei falscher und langer Lagerung vermehren sich sonst leicht bedenkliche Keime.
Firmenanschrift
Auf der Verpackung muss immer der Hersteller oder aber der Vertrieb genannt sein. Post, die an diese Adresse gesendet wird, muss auch ankommen. An diese Adresse können Sie sich wenden, wenn Sie Fragen oder Hinweise zum gekauften Produkt haben.
Ergänzende Angaben
Je nach Produkt finden Sie weitere Angaben wie Nährwertangaben, das Bio-Siegel, Hinweise für Allergiker und mehr.
Tipp:
Gewusst, was drin ist! Der aid infordienst bietet mit seiner kostenlosen App auch unterwegs Klarheit beim Einkauf. Hiermit lassen sich leicht E-Nummern entschlüsseln. Weitere Informationen und Hinweise zum Herunterladen der App finden Sie beim Online-Auftritt des aid.

Getäuscht und enttäuscht? Rat und Hilfe…
Haben Sie den Eindruck, bei einem Produkt enttäuscht worden zu sein? Die örtlichen Verbraucherzentralen helfen Ihnen in Fragen der Reklamation. Auch können Sie das Produkt auf der Website „Lebensmittelklarheit.de“ des Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. melden. Lebensmittelklarheit.de wird vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) im Rahmen der Initiative „Klarheit und Wahrheit“ gefördert.






























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