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Informationen zur Logovergabe
Sie unterstützen die Ziele von IN FORM? Dann sollten Sie sich um das Unterstützer-Logo bewerben. Denn das Logo macht Projekte und Maßnahmen erkennbar, die sich dafür einsetzen, dass Deutschland sich besser ernährt und mehr bewegt.
Testen Sie anhand folgender Checkliste, ob eine Bewerbung mit Ihrem Projekt, beziehungsweise Ihrer Präventionsmaßnahme aussichtsreich sein kann.
Checkliste
- Ihr Projekt, beziehungsweise Ihre Maßnahme dient der nachhaltigen Verbesserung des Ernährungsverhaltens und/ oder Bewegungsverhaltens in Deutschland.
- Ihre Projektkonzeption berücksichtigt aktuelle Erkenntnisse und Richtlinien von Fachgesellschaften.
- Ihr Projekt ist auf eine spezifische Zielgruppe zugeschnitten.
- Die Projektziele sind klar definiert, wirkungsorientiert und überprüfbar.
- Das Projekt ist auf nachhaltige Veränderungen ausgerichtet.
- Vorgehen und Materialien zum Projekt sowie Veröffentlichungen über das Projekt werden dokumentiert und sind öffentlich zugänglich.
- Sie beabsichtigen nicht, das Logo in Zusammenhang mit kommerziellen Produkten und Dienstleistungen oder zu Werbezwecken zu verwenden.
- Sie sind bereit, die Finanzierung des Projektes offenzulegen.
Wenn diese Aussagen bei Ihrem Projekt, beziehungsweise Ihrer Präventionsmaßnahme zutreffen, dann können Sie sich um das Logo bewerben. Bitte beachten Sie, dass zur Einräumung von Nutzungsrechten an dem Unterstützer-Logo noch weitere Voraussetzungen erfüllt sein müssen. Die Vergabe des Logos erfolgt dabei unter Berücksichtigung der von den federführenden Ministerien herausgegebenen Auswahlkriterien.
Zur Bewerbung um das Unterstützer-Logo füllen Sie bitte das unten stehenden Antragsformular vollständig aus.
Schicken Sie den ausgefüllten Fragebogen bitte per E-Mail direkt an die Geschäftsstelle IN FORM.
Wir bemühen uns, zeitnah nach Eingang Ihrer Bewerbung eine Entscheidung über die Vergabe des Logos zu treffen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass eine Rückmeldung im Einzelfall bis zu vier Wochen dauern kann.
Aus der Einreichung einer Bewerbung oder dem Ausfüllen des Fragebogens kann kein Rechtsanspruch auf Einräumung von Nutzungsrechten abgeleitet werden. Die Bundesministerien behalten sich vor, weitere Auswahlkriterien bei der Entscheidung heranzuziehen.






























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