Hersteller, die den Nutri-Score als erweiterte Nährwertkennzeichnung auf ihren Verpackungen nutzen wollen, registrieren sich dazu selbstständig auf dem Onlineportal der französischen Behörde für öffentliche Gesundheit Santé publique France. Im Rahmen dieser Registrierung ist u.a. der Name der Marke(n) anzugeben, auf deren Produkten der Nutri-Score abgebildet werden soll.
Den Nutri-Score für ihre einzelnen Produkte berechnen die Hersteller selbst. Die allermeisten festen Lebensmittel gehören in die Berechnungskategorie "allgemeine Lebensmittel", wobei es für Käse, Öle und Fette, sowie Produkte aus rotem Fleisch zusätzliche Regelungen gibt. Getränke werden einer gesonderten Kategorie zugeordnet und unterscheiden sich in der Berechnung. Mit der Registrierung stimmen Unternehmen zu, den Nutri-Score unter Einhaltung der Benutzungsbedingungen zu verwenden.
Die Benutzungsbedingungen sehen unter anderem vor, dass spätestens nach einer Übergangszeit von 2 Jahren alle Produkte einer registrierten Marke mit dem Nutri-Score zu kennzeichnen sind. Umfasst die registrierte Marke 2.000 oder mehr verschiedene Produkte, auf denen das Logo angebracht werden soll, wird diese Frist auf 36 Monate verlängert. Dabei gilt ein Schwellenwert von 80 Prozent der Produkte, auf denen das Logo innerhalb von 24 Monaten anzubringen ist. Das soll verhindern, dass Lebensmittelhersteller "Rosinenpickerei" betreiben und das Label nur auf Lebensmittel mit der Bestnote, dem dunkelgrünen A, drucken.
Grundsätzlich berechnet sich der Nutri-Score aus dem Verhältnis von ungünstigeren und günstigeren Nähr- und Inhaltstoffen. Einen ungünstigen Einfluss haben beispielsweise ein hoher Energie-, Zucker- oder Salzgehalt. Positiv wirken sich hingegen ein hoher Obst- und Gemüse-, Ballaststoff- und Proteingehalt aus.
Der Nutri-Score beruht auf einer 3-stufigen Berechnungsformel:
1. Prüfung des Gehalts an
- Energie (Kalorien),
- Zucker,
- gesättigten Fettsäuren,
- Salz,
jeweils pro 100 Gramm bzw. 100 Millilitern. Für jeden Wert gibt es Punkte von 0 bis zu 20. Die Punktzahl des Energie-Gehalts und der eher ungünstigen Nähr- und Inhaltsstoffe wird addiert.
2. Prüfung des Gehalts an
- Ballaststoffen,
- Protein,
- Anteilen an Obst, Gemüse und Hülsenfrüchten.
Für Gehalte an diesen Inhaltsstoffen bzw. Bestandteilen erhalten die Lebensmittel in der Regel jeweils zwischen 0 und bis zu 7 Punkten. Die Punkte der günstigen Nähr- und Inhaltsstoffe (Schritt 2) werden von den Punkten der eher ungünstigen aus Schritt 1 abgezogen. Es gilt: Je geringer die Gesamtpunktzahl, umso günstiger ist die Nährstoffzusammensetzung des Lebensmittels.
3. Einordnung in den Nutri-Score im allgemeinen Fall
- < 0 und 0: dunkelgrünes A,
- +1 bis +2: hellgrünes B,
- +3 bis +10: gelbes C,
- +11 bis +18: oranges D,
- ab + 19: rotes E.
Detaillierte Informationen zur Vergabe der Punktzahlen hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) auf der Internetseite www.nutri-score.de und in weiteren Beiträgen für Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Unternehmen zusammengestellt. Den Link zum Download finden Sie am Ende dieses Beitrags.