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Bildungs- und Teilhabepaket: Informationen zum kostenlosen Mittagessen in Kita und Schule

Viele Familien haben Anspruch auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket für ihre Kinder. Dazu zählt unter anderem die kostenlose Teilnahme an der gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung in Kitas und Schulen. Damit Bildungseinrichtungen, Erzieher:innen und Lehrkräfte Eltern besser helfen können, die ihnen zustehende Unterstützung zu beantragen, hier die wichtigsten Informationen und Anlaufstellen bundesweit.

Drei Mädchen und ein Junge in einer Schulkantine beim Mittagessen
Photographee.eu/stock.adobe.com

Mit dem “Starke-Familien-Gesetz” von 2019 sollte es Familien mit geringem Einkommen erleichtert werden, über das Bildungs- und Teilhabepaket (Abkürzung BuT, teilweise auch BTP) für ihre Kinder in Kitas und Schulen ein kostenfreies Mittagessen zu bekommen.Trotzdem nutzten im Jahr 2023 lediglich rund 44 Prozent der Familien, die Bürgergeld bezogen und somit anspruchsberechtigt waren, das Angebot im Bereich Schulverpflegung. Das ergab eine Auswertung der Vernetzungsstelle Schulverpflegung Niedersachsen auf Grundlage von Daten der Arbeitsagentur.

Die Ursachen dafür, dass Menschen mit geringem Einkommen auf die Kostenübernahme beim Mittagessen für ihre Kinder verzichten, sind vielschichtig. Neben einer Unkenntnis über die Möglichkeiten können auch weitere Faktoren wie geringe Deutschkenntnisse und Skepsis gegenüber dem Mittagsangebot eine Rolle spielen. Auch befürchten manche Eltern, dass ihre Kinder in der Schule als „arm“ abgestempelt werden könnten, wenn Angebote wie das kostenlose Mittagessen oder weitere BuT-Leistungen wie z.B. Zuschüsse zu Ausflügen und Klassenfahrten in der Schule bekannt würden.

Mitarbeitende in Kitas und Schulen als Multiplikatoren 

Neben den Bildungsaufträgen erfüllen Kitas und Schulen wichtige Aufgaben, die über das reine Lernen hinausgehen. Hierzu gehört auch, dass sie für die körperliche und seelische Gesundheit von Kindern und Jugendliche mit verantwortlich sind. Ein gesundes, an die Bedürfnisse angepasstes Mittagessen steht allen Kindern und Jugendlichen zu. 

Erste Ansprechpersonen für Eltern sind oft die Gruppenleiterinnen/Erzieherinnen bzw. die Klassenlehrer. Hier können Kitas und Schulen mit den Eltern über Möglichkeiten einer Kostenübernahme des Mittagsessens ins Gespräch kommen. Der Träger einer Einrichtung kann eine Person beauftragen und entsprechend schulen, die die Betreuung der Eltern übernimmt (Bsp. Mitarbeitende der Schulsozialarbeit oder des Sekretariats). 

Bezüglich der Ansprache und des Hilfeangebots berechtigter Eltern sind folgende Aspekte zu berücksichtigen:

Werbung für das Essensangebot in Kita und Schule

Eltern sollten zunächst für das Thema Mittagessen in der Kita bzw. Schule sensibilisiert werden. Insbesondere bei Familien mit Einwanderungsgeschichte können Vorbehalte gegenüber deutschem Essen bestehen, das religiösen Vorgaben widerspricht (Stichwort Muslime/Schweinefleisch). Hier kann der Verpflegungsverantwortliche oder Caterer mit ins Boot geholt werden, der das Essensangebot und mögliche Alternativen erläutert.

Beantragung der Kostenübernahme

Kitas und Schulen sollten über ihre Sekretariate oder die Schul-Sozialarbeit Eltern persönliche Unterstützung beim Ausfüllen des BuT-Antrags anbieten und das Weiterleiten an die zuständige Leistungsbehörde übernehmen. Dabei ist darauf zu achten, dass die Unterstützung der Eltern durch Dritte datenschutzkonform abläuft. Informationen dazu erteilen die Leistungsbehörden.

Berechtigt können alle Kinder und Jugendlichen sein, die selbst oder deren Eltern eine der folgenden staatlichen Leistungen beziehen:

  • Kinderzuschlag
  • Bürgergeld
  • Sozialgeld
  • Sozialhilfe: Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
  • Wohngeld
  • Asylbewerber-Leistungen

Weitere Informationen des Bundesfamilienministeriums BMBFSFJ auf dem Angebot Familienportal.de https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/bildung-und-teilhabe 

Um die richtige Anlaufstelle in der eigenen Kommune herauszufinden, bietet das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) eine Auflistung, mit der nach Bundesländern sortiert die zuständige Behörde in der eigenen Kommune ermittelt werden kann https://www.bmas.de/DE/Arbeit/Grundsicherung-Buergergeld/Bildungspaket/Anlaufstellen/anlaufstellen.html 

Hilfestellung bei der Essensbestellung

Die Essensbestellung läuft insbesondere beim Schulessen mittlerweile fast ausschließlich digital. Hier brauchen viele Eltern am Anfang Unterstützung.

Die vertraglichen Vereinbarungen zwischen den Kitas bzw. Schulen und den Essenslieferanten/Caterern unterscheiden sich von Einrichtung zu Einrichtung. Wichtig ist Transparenz und eine klare Kommunikation der Bedingungen gegenüber der Elternschaft. Die Auswahl erfolgt im Voraus, größere Kinder und Jugendliche übernehmen sie in vielen Fällen eigenständig. Außerdem müssen Essen storniert werden, wenn ein Kind bei Krankheit nicht teilnehmen kann. Geklärt werden müssen auch die Abrechnungs- und Zahlungsmodalitäten. Dies gilt auch, wenn das Antragsverfahren der Eltern noch nicht abgeschlossen ist oder die Verlängerung ansteht. 

Ziel muss es jedoch sein, dass die Eltern nach einer Hilfestellung zu Beginn sich nach kurzer Zeit eigenständig durch das System navigieren können. Das Bestellsystem des Caterers sollte deshalb möglichst intuitiv und mehrsprachig sein.

Das IN FORM Projekt „BuT – kostenfreies Schulmittagessen“

Wie können Kommunen erreichen, dass mehr bedürftige Schülerinnen und Schüler das kostenfreie BuT-Schulmittagessen in Anspruch nehmen? Zur Lösung dieser Frage hat das IN FORM Projekt „BuT – kostenfreies Schulmittagessen“ der Vernetzungsstelle Schulverpflegung Niedersachsen beigetragen (Förderzeitraum: 01.01.2023 - 31.12.2024).

Ziel des Vorhabens war es, die Organisationsabläufe in insgesamt sieben Projektkommunen zu analysieren und optimieren. Primäre Zielgruppe waren die Verantwortlichen aus den kommunalen Schulverwaltungen, also die Schulträger. 

Im Projektzeitraum erstellte das Team gemeinsam mit den beteiligten Akteuren vor Ort - Schulträgern/Schulen, für das BuT zuständigen Leistungsbehörden/z.B. Sozialämtern und Verpflegungsverantwortlichen/Caterern – praxisnahe Arbeitshilfen und Handlungsempfehlungen. Es entstanden unter anderem ein Zusatzheft mit Schritt-für-Schritt-Anleitung sowie die Vorlage für einen mehrsprachigen Flyer, den Einrichtungen an ihre Erfordernisse anpassen und als Erstinformation für Eltern nutzen können. Die Materialen können bundesweit eingesetzt werden.

Links zum Projekt

Projektinformationen der DGE Niedersachsen https://dgevesch-ni.de/projekte/but-kostenfreies-schulmittagessen/ 
Arbeitshilfen https://dgevesch-ni.de/projekte/but-kostenfreies-schulmittagessen/download-arbeitshilfen/ 
Projektdarstellung beim Bundeszentrum Kita- und Schulverpflegung https://www.gemeinsamgutessen.de/bundeslaender/in-form/projekte-2023/24/vernetzungsstelle-schulverpflegung-niedersachsen

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