Vitamin C gegen Erkältung, Magnesium bei Wadenkrämpfen und Fischöl-Kapseln fürs Herz - fast ein Drittel der Erwachsenen in Deutschland schluckt regelmäßig Nahrungsergänzungsmittel im Glauben, damit der Gesundheit Gutes zu tun. Das hat unter anderem das Max Rubner-Institut ermittelt. Oft unnötig, unter bestimmten Bedingungen sogar gefährlich, wie die Deutsche Gesellschaft für Ernährung (DGE) immer wieder betont. Üblicherweise reicht eine ausgewogene und abwechslungsreiche Ernährung, um den Bedarf an Mikronährstoffen wie Vitaminen und Mineralstoffen zu decken.
Wer also viel Gemüse und wenig Fleisch isst, dazu statt Limo lieber Mineralwasser trinkt und dabei auch noch auf ausreichend Bewegung achtet, braucht sich kaum Sorgen zu machen. Zwar ist bei den kritischen Nährstoffen Jod, Vitamin D und Folsäure (bei jungen Frauen zusätzlich Calcium und Eisen) die durchschnittliche Versorgung in Deutschland nicht optimal, aber auch hier kann durch die gezielte Lebensmittelauswahl Abhilfe geschaffen werden.
Nur auf ärztlichen Rat einzelne Nährstoffe ergänzen
Zu den Gruppen, die über ihre Nahrung nicht ausreichend versorgt sind, zählen ältere Menschen, Schwangere, Stillende und Säuglinge. Selbst bei ihnen geht es dabei nur um einzelne Nährstoffe, die gezielt und nach ärztlicher Empfehlung ergänzt werden müssen.
Also kein Grund, unkontrolliert zu (hoch dosierten) Pillen und angereicherten Lebensmitteln zu greifen. Doch dennoch sind es gerade gesundheitsbewusste Erwachsene, die sich von der Werbung für hoch dosierte Aminosäuren, Fettsäuren und Pflanzenextrakte zum Kauf verleiten lassen.
Bislang keine gesetzliche Grundlage für verbindliche Höchstmengen
Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) beschäftigt sich mit dem gesundheitlichen Nutzen und den Risiken durch Nahrungsergänzungsmittel. Es informiert die Verbraucher über Probleme, die mit dem Verzehr solcher Produkte verbunden sein können.
Verbindliche Höchstmengen für Vitamine und Mineralstoffe in Nahrungsergänzungsmitteln werden zwar diskutiert, existieren allerdings weder auf nationaler noch auf europäischer Ebene. Rechtlich gesehen handelt es sich bei Nahrungsergänzungsmitteln um Lebensmittel, d.h. die deutlich strengeren Auflagen für Arzneimittel greifen bei ihnen nicht.Die Höchstmengenvorschläge sollen dem Risikomanagement als Diskussionsgrundlage und letztlich als Basis für die Schaffung von gesetzlichen Höchstmengenregelungen auf EU-Ebene dienen.
Aktuelle Empfehlungen des BfR (Stand: März 2021)
Bereits 2004 hat das BfR Höchstmengen für Vitamine und Mineralstoffe vorgeschlagen. Diese Empfehlungen wurden an den Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse angepasst und zuletzt in der Stellungnahme vom 15. März 2021 veröffentlicht.
Bei der Aktualisierung wurden die von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) abgeleiteten tolerierbaren Obergrenzen für die Tageszufuhr (Tolerable Upper Intake Level; UL) des jeweiligen Nährstoffs berücksichtigt. Das ist die Menge, die bei chronischer täglicher Zufuhr eines Nährstoffes aus allen Quellen nach derzeitigem Wissen nicht mit negativen gesundheitlichen Wirkungen einhergeht.
Darüber hinaus wurden auch die von den D-A-CH-Gesellschaften (deutsche, österreichische und schweizerische Gesellschaften für Ernährung; DGE, ÖGE und SSG/SSN) und der EFSA abgeleiteten Referenzwerte für die Nährstoffzufuhr sowie die in Ernährungserhebungen (Nationale Verzehrsstudie, NVS II und EsKiMo-Studie) ermittelten Vitamin- und Mineralstoffaufnahmen aus der üblichen Ernährung berücksichtigt.
Die Empfehlungen für die maximale Tagesdosis über Nahrungsergänzungsmittel bieten Verbraucherinnen und Verbrauchern sowie den Herstellern eine Orientierung. Bei einem Teil der Höchstmengen empfiehlt das BfR zusätzlich verpflichtende Angaben auf den Produkten. Außerdem macht das BfR darauf aufmerksam, dass neue wissenschaftliche Erkenntnisse und zukünftige Marktentwicklungen ggf. Anpassungen der Höchstmengen erforderlich machen.
Fettlösliche Vitamine
Vitamin A
Empfohlener Höchstwert BfR: 0,2 Milligramm (mg)/Tagesdosis eines Nahrungsergänzungsmittels (berechnet als Retinol-Äquivalente)
Vitamin A sollte nur von Personen zusätzlich eingenommen werden, die die Ergänzung tatsächlich brauchen. Das Risiko unerwünschter Effekte ist hoch. Insbesondere Schwangere sollten Vitamin A-Präparate nur nach Rücksprache mit dem Arzt einnehmen.
Beta Carotin
Empf. Höchstwert BfR: 3,5 Milligramm (mg) β-Carotin/Tagesdosis
Da derzeit einer Vielzahl von Lebensmitteln Beta-Carotin als Farbstoff zugesetzt wird, schlägt das BfR unter anderem die Option vor, den Zusatz auf die drei Lebensmittelgruppen "Fruhstuckszerealien", "Milchprodukte" und "Safte und Erfrischungsgetranke" mit einer angemessenen Höchstmenge zu beschränken.
Vitamin D
Empf. Höchstwert BfR: 20 Mikrogramm (μg) /Tagesdosis Hinzu kommen Höchstmengen für bestimmte Produkte wie Milch und Speisefette (angegeben min Mikrogramm/100g des Lebensmittels).
Eine Überdosierung führt zu erhöhten Kalziumwerten im Blutserum (Hyperkalzämie). Die klinischen Symptome reichen u. a. von Müdigkeit und Muskelschwäche über Erbrechen und Verstopfung bis hin zu Herzrhythmusstörungen und der Verkalkung von Gefäßen. Eine andauernde Hyperkalzämie kann zu Nierensteinen, Nierenverkalkungen und letztendlich zu einer Abnahme der Nierenfunktion führen.
Vitamin E
Empf. Höchstmenge BfR: 30 Milligramm (mg)/Tagesdosis
Die Datenlage ist nicht eindeutig. Es gibt aber Hinweise auf negative gesundheitliche Effekte durch hohe Dosen (mögliche Erhöhung des Schlaganfall-Risikos). Bei Männern ab 55 Jahren kann eine unkontrollierte Einnahme von Vitamin E das Risiko fürProstatakrebs erhöhen.
Vitamin K
Empf. Höchstwerte BfR: Vitamin K1: 80 Mikrogramm (μg)/Tagesdosis, Vitamin K2: 25: Mikrogramm (μg)/Tagesdosis
Es gibt keinen Hinweis darauf, dass in der Bevölkerung ein Mangel vorliegt. Menschen, die gerinnungshemmende Mittel (Cumarintyp) einnehmen, sollten vor dem Verzehr von Vitamin-K-haltigen Nahrungsergänzungen ihren Arzt befragen. Das BfR empfiehlt einen entsprechenden Warnhinweis auf Packungen.
Wasserlösliche Vitamine
Vitamin B1, B, Pantothensäure
Für die Vitamine B1, B2 und Pantothensäure wurden selbst bei Verzehr von Mengen weit oberhalb der Zufuhrempfehlungen keine nachteiligen gesundheitlichen Effekte beobachtet. Das BfR verzichtet daher auf Basis des derzeitigen Kenntnisstandes auf die Festlegung von Höchstmengen für Nahrungsergänzungsmitteln und zur Anreicherung von sonstigen Lebensmitteln des allgemeinen Verzehrs.
Niacin
Die Bezeichnung „Niacin“ wird als Sammelbezeichnung fur Nicotinsäure und Nicotin(säure)amid verwendet. Bei Nahrungserganzungsmitteln ist zusatzlich Inosithexanicotinat als Niacinquelle erlaubt. Wegen substanzspezifischer Besonderheiten wurden getrennte Hochstmengenempfehlungen fur die drei genannten Niacinquellen abgeleitet.
Nicotinsäure
Empf. Höchstwert BfR: 4 mg/Tagesdosis
Bei sonstigen Lebensmitteln des allgemeinen Verzehrs sollte von einer Anreicherung mit Nicotinsaure abgesehen werden.
Nicotinamid (= Nicotinsäureamid)
Empf. Höchstwert BfR: 160 Milligramm (mg)/Tagesdosis
Bei Nahrungsergänzungsmitteln mit Tagesverzehrempfehlungen von mehr als 16 mg Nicotinamid wird ein Hinweis empfohlen, dass Schwangere auf die Einnahme solcher Produkte verzichten sollten.
Inosithexanicotinat (= Inositolniacinat)
Empf. Höchstwert BfR: 4,4 mg/Tagesdosis
Die Verwendung von Inosithexanicotinat als Niacinquelle zur Anreicherung von sonstigen Lebensmitteln des allgemeinen Verzehrs ist in der Europäischen Union (EU) gegenwärtig lebensmittelrechtlich nicht erlaubt.
Vitamin B6
Empf. Höchstwert BfR: 3,5 Milligramm (mg)/Tagesdosis
Ältere Studien mit hohen Tagesdosen um 100 mg/Tag deuten auf ein Risiko für das Auftreten von neurologischen unerwünschten Wirkungen (periphere sensible Neuropathien) hin.
Folsäure
Empf. Höchstwert BfR: 200 Mikrogramm (μg)/Tagesdosis
Ungeachtet dessen wird die Supplementierung von 400 μg Folsaure pro Tag fur Frauen im gebärfähigen Alter und Schwangere im ersten Trimester weiterhin als die am besten geeignete Maßnahme zur Pravention von Neuralrohrdefekten (NRD) angesehen und ausdrücklich. Produkte mit einer Dosierung in dieser Höhe müssen klar gekennzeichnet sein.
Vitamin B12
Empf. Höchstwert BfR: 25 Mikrogramm (μg)/Tagesdosis
Bislang wurden für Vitamin B12 keine nachteiligen gesundheitlichen Effekte festgestellt.
Biotin
Für Biotin wurden bislang keine nachteiligen gesundheitlichen Effekte beobachtet. Das BfR verzichtet daher auf Basis des derzeitigen Kenntnisstandes auf die Festlegung einer Höchstmenge zur Verwendung in Nahrungsergänzungsmitteln und zur Anreicherung von sonstigen Lebensmitteln des allgemeinen Verzehrs.
Spezifische Labortests - sogenannte Immunasseys - nutzen die Wechselwirkung von Biotin mit einem speziellen Eiweis, um die Menge bestimmter Moleküle nachzuweisen. Genutzt wird diese Technik z.B. beim Messen von Herz-, Tumor- oder Infektionsmarkern, Hormonen und HIV.
Die Ergebnisse dieser Labortests können verfälscht werden, wenn ein Mensch Medikamente oder Nahrungsergänzungsmittel mit dem wasserlöslichen Vitamin Biotin (auch Vitamin B7 oder Vitamin H) einnimmt. Die Packungen enthalten einen einsprechenden Hinweis.
Vitamin C
Empf. Höchstwert BfR: 250 Milligramm (mg)/Tagesdosis
Mineralstoffe und Spurenelemente
Natrium und Chlorid
Ein Zusatz von Natrium und Chlorid in Nahrungsergänzungsmitteln ist nach Ansicht des BfR nicht sinnvoll, da sie als Bestandteile von Kochsalz (Natriumchlorid) bereits reichlich mit der Nahrung aufgenommen werden. Wegen des möglichen Zusammenhangs mit der Entwicklung eines Bluthochdrucks sollte die tägliche Aufnahme von Kochsalz 6g/Tag nicht überschreiten.
Kalium
Empf. Höchstwert BfR: 500 Milligramm (mg)/Tagesdosis
In Fallberichten wurden negative Wirkungen auf die Herzfunktion bei ansonsten gesundenErwachsenen nach Einnahme von Kaliumsupplementen in Dosierungen zwischen 5.000 und 7.000 mg/Tag (128–179 mmol) beschrieben (EFSA, 2005 und 2016).
Calcium
Empf. Höchstwert des BfR: 500 mg/Tagesdosis
Die tägliche Gesamtaufnahme von Calcium aus Nahrungserganzungsmitteln sollte 500 mg pro Tag nicht uberschreiten. Daher wird bei einzelnen Produkten mit mehr als 250 mg Calcium pro Tagesverzehrmenge ein Hinweis empfohlen, auf den Verzehr weiterer calciumhaltiger Nahrungsergänzungsmittel zu verzichten. Die Hauptquellen für die Calciumzufuhr im Alter von 14–80 Jahren sind laut Bundesforschungsinstitut für Ernahrung und Lebensmittel (Max Rubner-Institut) Milch, Milchprodukte und Kase (ca. 40 %).
Phosphor/Phosphat
Das Bundesinstitut fur Risikobewertung (BfR) empfiehlt, Phosphor nicht zu ernahrungsphysiologischen Zwecken in Nahrungserganzungsmitteln (NEM) zu verwenden und sonstige Lebensmittel des allgemeinen Verzehrs nicht mit Phosphor anzureichern.
Magnesium
Empf. Höchstwert des BfR: 250 mg/Tagesdosis
Vollkornprodukte und viele Gemüsearten sind gute Quellen für Magnesium. Die Ergänzung ist deshalb nicht notwendig. Wer dennoch auf Nahrungsergänzung setzt, sollte die Tagesdosis auf zwei oder mehr Portionen verteilen, weil Magnesium relative leichte, unerwünschte Nebeneffekte haben kann (leichten Durchfall).
Eisen
Empf. Höchstwert des BfR: 6 mg/Tagesdosis
Achtung: Die zusätzliche Aufnahme von Eisen wird nur für Frauen zwischen 14 und 50 Jahren empfohlen. Insbesondere gesunde erwachsene Männer, Frauen nach der Menopause und Menschen mit erblicher oder sekundärer Hämochromatose (Eisenspeicherkrankheit) sind laut BfR Risikogruppen für negative gesundheitliche Wirkungen. Diese sollten – wie übrigens auch Schwangere – Eisenpräparate nur bei einem tatsächlich diagnostizierten Mangel und unter ärztlicher Kontrolle einnehmen.
Jod
Empf. Höchstwert des BfR: 100 Mikrogramm (μg) Jod/Tagesdosis
Im Hinblick auf den erhöhten Jodbedarf von Schwangeren und Stillenden wird dieser Gruppen ein Höchstwert von 150 μg Jod pro Tagesverzehrempfehlung eines Nahrungsergänzungsmittels vorgeschlagen. Im Rahmen der Jodprophylaxe empfiehlt das BfR in Deutschland die Anreicherung von Kochsalz (derzeit rechtlich erlaubter Höchstgehalt: 25 mg Jod pro kg Salz).
Flourid
Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) empfiehlt, Fluorid nicht in Nahrungsergänzungsmitteln (NEM) zu verwenden und die Anreicherung von sonstigen Lebensmitteln des allgemeinen Verzehrs auf Speisesalz zu beschränken. Fluorid ist kein essentieller Nährstoff; es ist jedoch allgemein anerkannt, dass Fluorid für die Kariesprävention von Bedeutung ist.
Zink
Empf. Höchstwert des BfR: 6,5 Milligramm (mg)/Tagesdosis
Bei der Höchstmenge berücksichtigt das BfR eine mögliche Mehrfachverwendung von zinkhaltigen Nahrungsergänzungsmitteln. Daher empfiehlt es bei Produkten mit einem Zusatz von mehr als 3,5 mg Zink pro Tagesdosis den Hinweis, auf den Verzehr weiterer zinkhaltiger Nahrungsergänzungsmittel zu verzichten
Selen
Empf. Höchstwert des BfR: 45 Mikrogramm (μg) Selen/Tagesdosis
Kupfer
Empf. Höchstwert des BfR: 1 mg/Tagesdosis (Erwachsene)
Das BfR empfiehlt eine entspreche Kennzeichnung, dass das Produkt nicht für Kinder und Jugendliche geeignet ist. Bei sonstigen Lebensmitteln des allgemeinen Verzehrs sollte von einer Anreicherung mit Kupfer abgesehen werden. Einige Studien weisen darauf hin, dass eine zu hohe Kupferaufnahme unerwünschte Effekte auf die Leber haben könnte.
Mangan
Empf. Höchstwert des BfR: 0,5 Milligramm (mg)/Tagesdosis
Bei sonstigen Lebensmitteln des allgemeinen Verzehrs sollte von einer Anreicherung mit Mangan abgesehen werden. Aufgrund von Erkenntnissen über mögliche Schädigungen des Nervensystems (Neurotoxizität) von Mangan und einer möglichen höheren Empfindlichkeit einiger Bevölkerungsgruppen, könnten höhere Mengen ein gesundheitliches Risiko darstellen, ohne dass Belege fur einen gesundheitlichen Nutzen vorliegen.
Chrom
Empf. Höchstwert des BfR: 60 Mikrogramm (μg) Chrom/Tagesdosis
Erfahrungen mit Patientinnen und Patienten, die über längre Zeit künstlich ernährt wurden, weisen darauf hin, dass Chrom für den Menschen essentiell sein könnte. Insgesamt reichen die Daten jedoch nicht aus, um einen mittleren Bedarf abzuleiten.
Molybdän
Empf. Höchstwert des BfR: 80 Mikrogramm (μg) Molybdän/Tagesdosis
Bor
Empf. Höchstwert des BfR: 0,5 Milligramm (mg) Bor/Tagesdosis
Nahrungsergänzungsmittel sollten laut BfR einen Hinweis tragen, dass sie für Kinder und Jugendliche nicht geeignet sind. Bislang konnte noch kein Nachweis erbracht werden, dass Bor für den Menschen essentiell ist.
Silizium
Empf. Höchstwert des BfR: 350 Milligramm (mg) Silizium in Form von Siliziumdioxid, 100 mg Silizium in Form von Kieselsäure (Silicagel) sowie jeweils 10 mg Silizium in Form von Monomethylsilantriol und Cholin-stabilisierter Orthokieselsäure pro Tagesverzehrempfehlung
Für die Anreicherung von sonstigen Lebensmitteln des allgemeinen Verzehrs sind Siliziumverbindungen bisher nicht zugelassen, daher wird diesbezüglich keine Empfehlung abgegeben.Silizium wurde von der EFSA als nicht-essentieller Nährstoff eingestuft, und es konnte keine spezifische biochemische Funktion bei Menschen oder Tieren identifiziert werden. Empfohlene Aufnahmemengen werden weder von der EFSA (2004) noch von den D-A-CH-Gesellschaften angegeben (D-A-CH, 2019). Siliziummangelerscheinungen sind beim Menschen nicht bekannt.