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Nahrungsergänzungsmittel - aktuelle Höchstmengenempfehlungen Lebensmittel

Vitaminpillen, künstlich angereicherte Lebensmittel und Mineralstoffmischungen sind meist unnötig, überdosiert können sie sogar schaden. Die Höchstwert-Empfehlungen des BfR bieten Orientierung.

Nahrungsergänzungskapseln auf einem Holzboden
Bild: BVL

Vitamin C gegen Erkältung, Magnesium bei Wadenkrämpfen und Fischöl-Kapseln fürs Herz - fast ein Drittel der Erwachsenen in Deutschland schluckt regelmäßig Nahrungsergänzungsmittel im Glauben, damit der Gesundheit Gutes zu tun. Das hat unter anderem das Max Rubner-Institut ermittelt. Oft unnötig, unter bestimmten Bedingungen sogar gefährlich, wie die Deutsche Gesellschaft für Ernährung (DGE) immer wieder betont. Üblicherweise reicht eine ausgewogene und abwechslungsreiche Ernährung, um den Bedarf an Mikronährstoffen wie Vitaminen und Mineralstoffen zu decken.

Wer also viel Gemüse und wenig Fleisch isst, dazu statt Limo lieber Mineralwasser trinkt und dabei auch noch auf ausreichend Bewegung achtet, braucht sich kaum Sorgen zu machen. Zwar ist bei den kritischen Nährstoffen Jod, Vitamin D und Folsäure (bei jungen Frauen zusätzlich Calcium und Eisen) die durchschnittliche Versorgung in Deutschland nicht optimal, aber auch hier kann durch die gezielte Lebensmittelauswahl Abhilfe geschaffen werden.

Nur auf ärztlichen Rat einzelne Nährstoffe ergänzen

Zu den Gruppen, die über ihre Nahrung nicht ausreichend versorgt sind, zählen ältere Menschen, Schwangere, Stillende und Säuglinge. Selbst bei ihnen geht es dabei nur um einzelne Nährstoffe, die gezielt und nach ärztlicher Empfehlung ergänzt werden müssen.

Also kein Grund, unkontrolliert zu (hoch dosierten) Pillen und angereicherten Lebensmitteln zu greifen. Doch dennoch sind es gerade gesundheitsbewusste Erwachsene, die sich von der Werbung für hoch dosierte Aminosäuren, Fettsäuren und Pflanzenextrakte zum Kauf verleiten lassen.

Nahrungsergänzungsmittel sind keine Arzneimittel

Nahrungsergänzungsmittel sind Lebensmittel und dürfen nur in kleinen Portionsgrößen wie Kapseln, Pastillen oder Flüssigampullen angeboten werden. Dadurch ähneln sie mitunter äußerlich Arzneimitteln. Darauf weist das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hin. Anders als diese, sind Nahrungsergänzungsmittel als Lebensmittel aber nicht dazu geeignet, Krankheiten zu therapieren. Das bedeutet ebenfalls, dass Nahrungsergänzungsmittel weder wie Arzneimittel aufgemacht, noch mit Aussagen beworben werden dürfen, die darauf abzielen, Krankheiten zu lindern, zu beseitigen oder zu verhüten. 

Darauf sollte man beim Kauf von Nahrungsergänzungsmitteln achten

Das BVL plädiert für sorgsamen Umgang mit Nahrungsergänzungsmitteln und gibt Tipps für ihren sicheren Einkauf – vor allem im Internet. Wer Nahrungsergänzungsmittel einnehmen will, sollte sich vor dem Kauf über unbekannte Zutaten informieren. Vor unrealistischen Erfolgsversprechen sollte man sich ebenso in Acht nehmen, wie vor vagen Verzehrsempfehlungen. Ebenfalls zu beachten sind mögliche Wechselwirkungen mit Arzneimitteln. Daher sollte man sich vor dem Kauf von Nahrungsergänzungsmitteln den fachlichen Rat eines Arztes oder Apothekers einholen.

Bei Produkten, die exklusiv im Internet vertrieben werden, ist Vorsicht geboten. Das gilt auch bei "Erfahrungsberichten" aus Diskussionsforen und Chatrooms, da sie sich häufig als getarnte Werbung entpuppen. Wer Nahrungsergänzungsmittel bei Onlinehändlern kauft, sollte das nur bei solchen Anbietern tun, die bei der örtlichen Lebensmittelüberwachung registriert sind. Man erkennt sie beispielsweise an den Gütesiegeln der Initiative D21. Wer bei Versandapotheken bestellt, sollte sich im Versandhandels-Register informieren, ob diese dort registriert sind.

Nahrungsergänzungsmittel aus dem Ausland können unter Umständen in Deutschland als Arzneimittel gelten. Eine Einfuhr ist dann verboten. Der Zoll könnte die Ware beschlagnahmen und dem Besteller droht eine Anzeige.

Bislang keine gesetzliche Grundlage für verbindliche Höchstmengen

Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) beschäftigt sich mit dem gesundheitlichen Nutzen und den Risiken durch Nahrungsergänzungsmittel. Es informiert die Verbraucher über Probleme, die mit dem Verzehr solcher Produkte verbunden sein können.

Verbindliche Höchstmengen für Vitamine und Mineralstoffe in Nahrungsergänzungsmitteln werden zwar diskutiert, existieren allerdings weder auf nationaler noch auf europäischer Ebene. Rechtlich gesehen handelt es sich bei Nahrungsergänzungsmitteln um Lebensmittel, d.h. die deutlich strengeren Auflagen für Arzneimittel greifen bei ihnen nicht.Die Höchstmengenvorschläge sollen dem Risikomanagement als Diskussionsgrundlage und letztlich als Basis für die Schaffung von gesetzlichen Höchstmengenregelungen auf EU-Ebene dienen.

Aktuelle Empfehlungen des BfR (Stand: März 2021)

Bereits 2004 hat das BfR Höchstmengen für Vitamine und Mineralstoffe vorgeschlagen. Diese Empfehlungen wurden an den Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse angepasst und zuletzt in der Stellungnahme vom 15. März 2021 veröffentlicht.

Bei der Aktualisierung wurden die von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) abgeleiteten tolerierbaren Obergrenzen für die Tageszufuhr (Tolerable Upper Intake Level; UL) des jeweiligen Nährstoffs berücksichtigt. Das ist die Menge, die bei chronischer täglicher Zufuhr eines Nährstoffes aus allen Quellen nach derzeitigem Wissen nicht mit negativen gesundheitlichen Wirkungen einhergeht.

Darüber hinaus wurden auch die von den D-A-CH-Gesellschaften (deutsche, österreichische und schweizerische Gesellschaften für Ernährung; DGE, ÖGE und SSG/SSN) und der EFSA abgeleiteten Referenzwerte für die Nährstoffzufuhr sowie die in Ernährungserhebungen (Nationale Verzehrsstudie, NVS II und EsKiMo-Studie) ermittelten Vitamin- und Mineralstoffaufnahmen aus der üblichen Ernährung berücksichtigt.

Die Empfehlungen für die maximale Tagesdosis über Nahrungsergänzungsmittel bieten Verbraucherinnen und Verbrauchern sowie den Herstellern eine Orientierung. Bei einem Teil der Höchstmengen empfiehlt das BfR zusätzlich verpflichtende Angaben auf den Produkten. Außerdem macht das BfR darauf aufmerksam, dass neue wissenschaftliche Erkenntnisse und zukünftige Marktentwicklungen ggf. Anpassungen der Höchstmengen erforderlich machen.

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