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Orientierung auf einen Blick: der Nutri-Score Lebensmittel

Seit Ende 2020 ist die erweiterte Nährwertkennzeichnung auf der Vorderseite von Lebensmittelverpackungen in Deutschland erlaubt. Der Nutri-Score gibt beim Einkauf eine schnelle Orientierung, welche Lebensmittel im Vergleich zu anderen derselben Kategorien eher zu einer ausgewogenen Ernährung beitragen. Ziel ist es, Verbraucherinnen und Verbrauchern so den nährwertbezogenen Vergleich von Lebensmitteln zu erleichtern.

 

Nutri-Score-Abbildungen auf drei gestapelten Pizzapackungen (Ausschnitt)
Bild: Markus Mainka / stock.adobe.com

Ob Fertigpizza, Müsli oder tiefgekühltes Pfannengericht – mit dem Nutri-Score können Verbraucherinnen und Verbraucher die Nährwerte von Lebensmitteln derselben Kategorie auf einen Blick vergleichen. Dies gilt grundsätzlich für alle Produkte, die eine Nährwertkennzeichnung aufweisen, ist jedoch bisher freiwillig. Die Kennzeichnung der wichtigsten Nährstoffe als detaillierte Tabelle auf den Verpackungen bleibt nach der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 (Lebensmittel-Informationsverordnung - LMIV) für vorverpackte Lebensmittel weiterhin verpflichtend.

Seit der Einführung des Nutri-Scores in Deutschland im November 2020 haben sich bis Mitte April 2024 rund 850 Unternehmen mit mehr als 1.250 Marken für eine Verwendung des Nutri-Score auf dem deutschen Vermarktungsgebiet registriert. Um den europaweiten Einsatz zu vereinfachen, haben die am Nutri-Score beteiligten oder interessierten Staaten Belgien, Frankreich, Deutschland, Luxemburg, die Niederlande, Spanien und Schweiz (sogenannte COEN-Staaten - Countries Officially Engaged in Nutri-Score) eine Grundsatzvereinbarung geschlossen.

Ziel der COEN ist es, den Mitgliedstaaten und den Unternehmen die Einführung bzw. Anwendung des Nutri-Score zu erleichtern. Neben einem Lenkungsausschuss umfasst die Zusammenarbeit auch ein gemeinsames wissenschaftliches Gremium, das die Berechnungsgrundlage des Nutri-Score evaluiert und mögliche Weiterentwicklungen des zu Grund liegenden Algorithmus erarbeitet. Deutschland ist hier durch einen Experten des Max-Rubner-Instituts (MRI) sowie einer Professorin der Universität Paderborn vertreten.

Farbsystem dient dem schnellen Überblick

Der Nutri-Score gibt anhand einer 5-stufigen Farbskala und den Buchstaben A bis E Auskunft über den Nährwert eines Lebensmittels. Das Farbsystem (grün bis rot) erinnert an die erweiterten und gelernten Signalfarben von Verkehrsampeln. Das grüne A steht dabei für eine eher günstige Nährwertzusammensetzung des Produkts, das rote E für eine ungünstige.

Der Nutri-Score kann somit dabei helfen, innerhalb einer Produktgruppe, das günstigste Produkt auszuwählen. Er trifft jedoch keine Aussage über eine ausgewogene Ernährung oder den Gesundheitswert des jeweiligen Lebensmittels. Zu einer ausgewogenen Ernährung gehören viele unterschiedliche Lebensmittel im richtigen Verhältnis – auch unverarbeitete wie frisches Gemüse, Obst oder Hülsenfrüchte, die in der Regel keinen Nutri-Score tragen. Der Nutri-Score ergänzt beim Einkauf somit z.B. die Ernährungsempfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Ernährung e.V., ersetzt diese jedoch nicht.

Es geht also nicht darum, die sprichwörtlichen Äpfel mit Birnen bzw. Müslisorten mit Tiefkühlpizzen zu vergleichen, sondern schnell und einfach innerhalb einer Produktgruppe die günstigere Wahl bezüglich der Nährwerte zu treffen.

Nutri-Score ersetzt nicht die Nährwertkennzeichnung auf Verpackungen

Die Nährwertkennzeichnung ist seit Dezember 2016 für alle vorverpackten Lebensmittel EU-weit verpflichtend. Das schreibt die Lebensmittelinformations-Verordnung (LMIV) vor. Wer beispielsweise wegen eines Bluthochdrucks auf eine geringe Kochsalzzufuhr achten muss, für den reichen die schnellen Infos durch den Nutri-Score meist nicht aus. Diese Personen müssen nach wie vor genau auf die Nährstofftabelle schauen. Sie liefert exakte Informationen über den Energiegehalt sowie die Gehalte an

  • Fett,
  • gesättigten Fettsäuren,
  • Kohlenhydraten,
  • Zucker,
  • Protein,
  • Salz.

So kommt der Wert für den Nutri-Score zustande

Hersteller, die den Nutri-Score als erweiterte Nährwertkennzeichnung auf ihren Verpackungen nutzen wollen, registrieren sich dazu selbstständig auf dem Onlineportal der französischen Behörde für öffentliche Gesundheit Santé publique France. Im Rahmen dieser Registrierung ist u.a. der Name der Marke(n) anzugeben, auf deren Produkten der Nutri-Score abgebildet werden soll.

Den Nutri-Score für ihre einzelnen Produkte berechnen die Hersteller selbst. Die allermeisten festen Lebensmittel gehören in die Berechnungskategorie "allgemeine Lebensmittel", wobei es für Käse, Öle und Fette, sowie Produkte aus rotem Fleisch zusätzliche Regelungen gibt. Getränke werden einer gesonderten Kategorie zugeordnet und unterscheiden sich in der Berechnung. Mit der Registrierung stimmen Unternehmen zu, den Nutri-Score unter Einhaltung der Benutzungsbedingungen zu verwenden.

Die Benutzungsbedingungen sehen unter anderem vor, dass spätestens nach einer Übergangszeit von 2 Jahren alle Produkte einer registrierten Marke mit dem Nutri-Score zu kennzeichnen sind. Umfasst die registrierte Marke 2.000 oder mehr verschiedene Produkte, auf denen das Logo angebracht werden soll, wird diese Frist auf 36 Monate verlängert. Dabei gilt ein Schwellenwert von 80 Prozent der Produkte, auf denen das Logo innerhalb von 24 Monaten anzubringen ist. Das soll verhindern, dass Lebensmittelhersteller "Rosinenpickerei" betreiben und das Label nur auf Lebensmittel mit der Bestnote, dem dunkelgrünen A, drucken.

Grundsätzlich berechnet sich der Nutri-Score aus dem Verhältnis von ungünstigeren und günstigeren Nähr- und Inhaltstoffen. Einen ungünstigen Einfluss haben beispielsweise ein hoher Energie-, Zucker- oder Salzgehalt. Positiv wirken sich hingegen ein hoher Obst- und Gemüse-, Ballaststoff- und Proteingehalt aus.

Der Nutri-Score beruht auf einer 3-stufigen Berechnungsformel:

1. Prüfung des Gehalts an

  • Energie (Kalorien),
  • Zucker,
  • gesättigten Fettsäuren,
  • Salz,

jeweils pro 100 Gramm bzw. 100 Millilitern. Für jeden Wert gibt es Punkte von 0 bis zu 20. Die Punktzahl des Energie-Gehalts und der eher ungünstigen Nähr- und Inhaltsstoffe wird addiert.

2. Prüfung des Gehalts an

  • Ballaststoffen,
  • Protein,
  • Anteilen an Obst, Gemüse und Hülsenfrüchten.

Für Gehalte an diesen Inhaltsstoffen bzw. Bestandteilen erhalten die Lebensmittel in der Regel jeweils zwischen 0 und bis zu 7 Punkten. Die Punkte der günstigen Nähr- und Inhaltsstoffe (Schritt 2) werden von den Punkten der eher ungünstigen aus Schritt 1 abgezogen. Es gilt: Je geringer die Gesamtpunktzahl, umso günstiger ist die Nährstoffzusammensetzung des Lebensmittels.

3. Einordnung in den Nutri-Score im allgemeinen Fall

  • < 0 und 0: dunkelgrünes A,
  • +1 bis +2: hellgrünes B,
  • +3 bis +10: gelbes C,
  • +11 bis +18: oranges D,
  • ab + 19: rotes E.

Detaillierte Informationen zur Vergabe der Punktzahlen hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) auf der Internetseite www.nutri-score.de und in weiteren Beiträgen für Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Unternehmen zusammengestellt. Den Link zum Download finden Sie am Ende dieses Beitrags.

Diese Vorteile bietet der Nutri-Score Verbraucherinnen und Verbrauchern

Schnelle und fundierte Entscheidungshilfe

Das MRI hat einige bestehende Modelle nach wissenschaftlichen Kriterien bewertet und dabei festgestellt, dass der Nutri-Score in besonders vielen Punkten gut abschneidet. Der klare Vorteil des Modells ist, dass das Modell für Verbraucherinnen und Verbraucher schnell zu erfassen ist.

Hohe Verbraucherakzeptanz

In einer groß angelegten Umfrage hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) Verbraucherinnen und Verbraucher im Sommer 2019 nach ihrem bevorzugten Label zur erweiterten Nährwertkennzeichnung befragen lassen. Der Nutri-Score war mit 57 Prozent der Stimmen eindeutiger Favorit gegenüber den 3 anderen Modellen, die zur Wahl standen.

Ordnungsgemäße Verwendung des Nutri-Score

Unternehmen, die den Nutri-Score nutzen, müssen sich hierfür bei der zuständigen Markeninhaberin des Nutri-Score registrieren. Mit der Registrierung verpflichten sich die Unternehmen dazu, den Nutri-Score entsprechend den Vorgaben zu benutzen. Die Prüfung der ordnungsgemäßen Registrierung, Berechnung und Benutzung des Nutri-Score aus der Sicht des Markenrechts sowie die Steuerung der Marktüberwachung und Missbrauchsverfolgung übernimmt ein sog. Regulator. Dieser kümmert sich zudem um die Betreuung von interessierten bzw. bereits registrierten Unternehmen. Die RAL gGmbH, die diese Funktion übernimmt, besitzt langjährige Expertise im Bereich von Kennzeichnungen und übernimmt bereits für verschiedene staatliche Siegel Aufgaben im Bereich der Lizenzvergabe, Marktüberwachung und Rechtsverfolgung.

Als freiwillige Lebensmittelinformation und nährwertbezogene Angabe (in den Klassifizierungen dunkelgrünes A und hellgrünes B) fällt der Nutri-Score auch unter das allgemeine Lebensmittelkennzeichnungsrecht und damit auch in den Überwachungsbereich der Lebensmittelüberwachungsbehörden der Länder.

Möglicher Anreiz für mehr verarbeitete Lebensmittel mit höherer Nährwertqualität

Der Nutri-Score kann nährwertbezogene Unterschiede zwischen Lebensmitteln abbilden. Dies kann für Unternehmen ein Anreiz sein, ihre Rezepturen so weiterzuentwickeln, dass die Produkte eine bessere Nährstoffzusammensetzung aufweisen und sich damit im Score verbessern, zum Beispiel von C auf B.

Wissenschaftliche Weiterentwicklung des Nutri-Score

Das für die Weiterentwicklung des Nutri-Score-Algorithmus verantwortliche Wissenschaftliche Gremium hat auf der Grundlage umfangreicher Recherchen und Analysen sowie unter Berücksichtigung von Stellungnahmen der beteiligten Akteure mehrere Modifikationen am Algorithmus vorgelegt. Sie betreffen die Kategorie der "festen Lebensmittel", über die Lebensmittel wie z.B. Fisch- und Meeresfrüchte, Zerealien, Fertigprodukte, Brot- und Brotwaren sowie Fleisch- und Fleischerzeugnisse bewertet werden sowie die Kategorien "Getränke" und "Fette und Öle".

Durch den angepassten Algorithmus werden die Bewertungen des Nutri-Score stärker an die aktuellen lebensmittelbezogenen Ernährungsempfehlungen angepasst:

Änderungen für feste Lebensmittel

  • Die Gehalte von Zucker und Salz werden stärker gewichtet. Stark zuckerhaltige oder salzige Produkte werden so in besserer Übereinstimmung mit den Ernährungsrichtlinien bewertet, die eine Einschränkung ihres Verzehrs empfehlen.
  • Über eine Anpassung der Ballaststoff-Komponente können Vollkornprodukte, die reich an Ballaststoffen sind, besser von raffinierten Alternativen unterschieden werden. Dies betrifft insbesondere Brote und Backwaren.
  • Die Anpassungen in der Kategorie "Fette und Öle" ermöglichen eine bessere Differenzierung zwischen pflanzlichen Speiseölen. Öle mit einem günstigen Nährwertprofil und einem geringen Anteil an gesättigten Fettsäuren, wie z.B. Oliven-, Raps- und Walnussöl, können nun günstigere Bewertungen erzielen.
  • Mit zusätzlichen Regelungen für Fleisch und Fleischprodukte werden Produkte dieser Kategorie in besserer Übereinstimmung mit aktuellen Ernährungsempfehlungen bewertet, die ihren begrenzten Verzehr vorsehen.
  • Aus den Anpassungen ergibt sich zudem eine differenziertere Bewertung von Fisch und Meeresfrüchten sowie gesüßten und ungesüßten Milchprodukten.

Änderungen für Getränke

  • Alle Lebensmittel, die getrunken werden, werden einheitlich anhand identischer Kriterien bewertet. Auch Milch und Milchgetränke und Pflanzendrinks werden daher zukünftig als Getränke - und nicht wie bisher als feste Lebensmittel - bewertet.
  • Getränke mit geringem Zuckergehalt können eine günstigere Bewertung erzielen und so gegenüber Getränken mit hohen Zuckergehalten besser differenziert werden.
  • Wasser wird auch weiterhin als einziges Getränk eine A-Bewertung erhalten.
  • Fruchtsäfte und Nektare (einschließlich Smoothies) behalten  ihre derzeitige Einstufung (überwiegend in den Kategorien C bis E) bei.
  • Der Gehalt an Süßungsmitteln wird nun durch die Vergabe von "Negativ-Punkten" berücksichtigt, wodurch entsprechende Produkte eine Stufe niedriger eingestuft werden. Grund dafür ist, dass der Nutri-Score keinen Anreiz zur Verwendung von Süßungsmitteln bieten soll.

Der weiterentwickelte Algorithmus wurde in den Nutri-Score-Staaten am 1. Januar 2024 eingeführt. Eine Übergangsregelung soll gewährleisten, dass teilnehmenden Unternehmen ausreichend Zeit zur Umstellung auf den neuen Algorithmus geboten wird. Gleichzeitig soll so der Zeitraum, in dem ein und dasselbe Produkte mit unterschiedlichen Nutri-Score-Logos gekennzeichnet sein könnte, möglichst kurzgehalten werden.

Fazit: Der Nutri-Score kann die Lebensmittelauswahl im Supermarkt erleichtern

Seit November 2020 können Unternehmen den Nutri-Score in Deutschland zur freiwilligen Kennzeichnung von Lebensmitteln verwenden und Verbraucherinnen und Verbrauchern damit eine Unterstützung bei der Lebensmittelauswahl bieten. So können Verbraucherinnen und Verbraucher anhand des Nutri-Score auf einen Blick erkennen, welches Lebensmittel einer Kategorie den günstigeren Nährwert aufweist. Auch wenn es keine "gesunden" oder "ungesunden" Lebensmittel gibt, signalisiert die Kennzeichnung im bekannten Ampelfarbsystem, bei welchen Lebensmitteln sie eher zurückhaltend sein sollten und welche empfehlenswerteren Alternativen es in derselben Produktgruppen gibt.

Insgesamt unterstützen die erweiterte Nährwertkennzeichnung und das eindeutige Farb-/Buchstabensystem des Nutri-Score die Aktivitäten des BMEL im Hinblick auf eine bessere und gesundheitsförderliche Ernährung der Menschen. Neben der nationalen Reduktions- und Innovationsstrategie für Zucker, Fette und Salz in Fertigprodukten kann der Nutri-Score einen Beitrag zu einer ernährungsphysiologisch günstigeren Ernährungsumgebung leisten und zu mehr Transparenz und Orientierung am Einkaufregal beitragen. Je weiter das System von den Unternehmen unterstützt wird, desto größer ist die Unterstützung der Verbraucherinnen und Verbraucher bei der Lebensmittelauswahl.

Links

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat alle Informationen zum Nutri-Score auf www.nutri-score.de zusammengestellt

Hier können Sie das Faltblatt des BMEL zum Nutri-Score (Stand: 12/2023) Produkte noch besser vergleichen mit dem weiterentwickelten Nutri-Score herunterladen

Alle Informationen für Unternehmen finden Sie im Internetauftritt des BMEL