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Gütesiegel oder Label dienen Verbrauchern als praktischer Rat beim Einkauf. Beispielsweise erkennen wir Produkte aus ökologischem Anbau am BIO-Siegel, das Fair-Trade-Zeichen signalisiert uns Lebensmittel, die unter bestimmten sozialen und ökologischen Kriterien hergestellt wurden.
Gütesiegel bieten eine wertvolle Orientierung, wenn es darum geht, Produkte und Dienstleistungen mit bestimmten Qualitätsmerkmalen oder Standards auszuwählen. Sie können Verbrauchern dabei helfen, fundierte Entscheidungen zu treffen, die nicht nur auf dem Preis, sondern auch auf ethischen, ökologischen oder sicherheitsrelevanten Aspekten basieren. Doch nicht jedes Gütesiegel ist gleich. Es gibt eine Vielzahl unterschiedlicher Siegel, die teils unterschiedliche Kriterien und Prüfverfahren anlegen. Daher ist es wichtig, sich auf vertrauenswürdige und transparente Siegel zu verlassen.
In Deutschland gibt es über 1.000 verschiedene Gütesiegel. Nur wenige davon basieren auf rechtlichen Grundlagen. Die Großzahl der Zeichen sind Eigenmarken oder private Prüfzeichen. In welchem Umfang Produkte oder Prozesse überprüft werden, damit das Produkt das Logo tragen darf, ist auf den ersten Blick nicht zu erkennen.
Ein gutes Siegel muss den Verbrauchern bekannt und einfach verständlich sein. Es muss auf fundierten, nachgeprüften Kriterien beruhen und nachvollziehbare und überprüfbare Qualitätsstandards setzen.
Wichtig ist, dass das Siegel von einer unabhängigen und anerkannten Organisation vergeben wird. Diese sollte regelmäßig und nach klaren, nachvollziehbaren Standards prüfen. Zertifikate von Branchenverbänden oder Eigenmarken sind oft weniger vertrauenswürdig als Siegel von unabhängigen Institutionen. Zudem stellen seriöse Siegel ihre Vergabekriterien öffentlich zur Verfügung und bieten eine detaillierte Erklärung darüber, welche Standards erfüllt werden müssen, um das Siegel zu erhalten. Wenn diese Informationen schwer zu finden sind, könnte das ein Hinweis darauf sein, dass das Siegel weniger zuverlässig ist.
Um das passende Gütesiegel zu finden und den Überblick zu behalten, können Verbraucher auch digitale Hilfsmittel wie die Website Siegelklarheit.de der Verbraucherzentrale NRW verwenden. Diese bewertet Nachhaltigkeitssiegel in verschiedenen Produktgruppen.
Um einen Überblick über Gütesiegel im Ernährungsbereich zu bekommen, stellt IN FORM Ihnen die bekanntesten vor:
Das "Regionalfenster" gibt es seit Januar 2014. Zertifizierte Unternehmen können mit dem Regionalfenster ihre regionalen Produkte in Deutschland kennzeichnen. Seit Markteinführung hat der Trägerverein bereits rund 5.550 Produkte gekennzeichnet. Bei 12 % handelt es sich um Bio-Produkte.
Das Zeichen informiert darüber, welche Hauptzutaten zu 100 Prozent aus der angegebenen Region kommen, wo das Produkt verarbeitet wurde und nennt den Namen des prüfenden Unternehmens. Enthält zum Beispiel ein Erdbeer-Fruchtaufstrich 65 Prozent Erdbeeren, müssen alle Erdbeeren dieses Produktes aus der erklärten Region stammen.
Der Trägerverein "Regionalfenster e. V." zertifiziert Betriebe, die das Regionalfenster nutzen möchten. Es besteht eine Dokumentationspflicht und ein dreistufiges, neutrales Prüf- und Sicherungssystem. Zudem wird die Kennzeichnung jährlich kontrolliert.
Weitere Informationen zum Regionalfenster unter www.regionalfenster.de.
Das Tierschutzlabel wurde im Jahr 2013 vom Deutschen Tierschutzbund eingeführt. Es handelt sich um eine freiwillige Kennzeichnung von Lebensmitteln tierischen Ursprungs, die nach besonders strengen Tierschutzstandards produziert wurden.
Unternehmen, die ihre Produkte mit dem Label bewerben möchten, müssen sich kostenpflichtig lizenzieren lassen. Das Tierschutzlabel gibt es in zwei Stufen. Die Einstiegsstufe garantiert unter anderem mehr Platz und Beschäftigungsmöglichkeiten für die Tiere sowie eine schonende Schlachtung. Die Premiumstufe bietet den Tieren zusätzlich Außenklimabereiche oder Auslaufmöglichkeiten. Der Deutsche Tierschutzbund zertifiziert aktuell Hähnchen-, Schweine und Kalbfleisch, Fleisch und Wurstwaren, Eier, Milch und Milchprodukte.
Mindestens zweimal im Jahr kontrolliert ein vom Deutschen Tierschutzbund beauftragtes Zertifizierungsunternehmen die Betriebe unangemeldet.
Weitere Informationen zum Tierschutzlabel auf www.tierschutzlabel.info.
Das deutsche Bio-Siegel und das EU-Öko-Logo kennzeichnen Lebensmittel, die nach den Kriterien der EU-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau produziert wurden. Im ökologischen Landbau werden Tiere artgerecht gehalten und gefüttert, Nahrungspflanzen umweltschonend produziert und Lebensmittel schonend verarbeitet.
Das deutsche Bio-Siegel gibt es schon seit 2001. Es ist eine freiwillige Kennzeichnung für verpackte und unverpackte Bio-Produkte. Beim EU-Öko-Logo handelt es sich hingegen um eine Pflichtkennzeichnung für vorverpackte Bio-Lebensmittel, die innerhalb der Europäischen Union hergestellt wurden.
In einem verarbeiteten Bio-Produkt müssen mindestens 95 Prozent der Zutaten landwirtschaftlichen Ursprungs aus dem ökologischen Landbau stammen. Außerdem sind nur wenige Zusatzstoffe bei der ökologischen Lebensmittelverarbeitung erlaubt und gentechnische Verfahren sind grundsätzlich verboten.
Jeder Betrieb, der Bio-Lebensmittel herstellt oder verarbeitet und als Bio-Produkt kennzeichnet, muss genau Buch führen. Einmal im Jahr wird der Betrieb von amtlich zugelassenen privaten Kontrollstellen überprüft. Daneben gibt es unangemeldete Stichproben.
Weitere Informationen zum deutschen Bio-Siegel unter www.oekolandbau.de/bio-siegel.
Weitere Informationen zum EU-Öko-Logo auf der Website der Generaldirektion Landwirtschaft und ländliche Entwicklung.
Das „Ohne Gentechnik“-Siegel wurde im Jahr 2009 vom Verein „Lebensmittel ohne Gentechnik e. V.“ in Deutschland eingeführt. Produkte, die das Siegel tragen, wurden ohne gentechnische Verfahren hergestellt.
Grundlage der Siegelnutzung ist das EG-Gentechnik-Durchführungsgesetz. Unternehmen, die eine Lizenz für dieses Siegel beantragen, müssen nachweisen, dass sie die gesetzlichen Vorgaben für diese Kennzeichnung erfüllen.
Beispielseise dürfen Nutztiere, die zur Nahrungsmittelproduktion gehalten werden, in einem bestimmten Zeitraum vor der Nutzung nicht mit gentechnisch veränderten Futtermitteln gefüttert werden. Bis zu einem Schwellenwert von 0,9 Prozent sind zufällige Beimischungen von gentechnisch veränderten Pflanzen in Futtermitteln zugelassen. Erlaubt sind Futtermittelzusatzstoffe wie Vitamine oder Aminosäuren, die mit Hilfe von gentechnisch veränderten Mikroorganismen hergestellt wurden und gentechnisch produzierte Tierarzneimittel und Impfstoffe.
Bei nicht tierischen Lebensmitteln ist das Gesetz strenger. Im Lebensmittel dürfen keine Zutaten oder Zusatzstoffe aus gentechnisch veränderten Pflanzen enthalten sein. Nicht erlaubt sind Aromen, Vitamine, Zusatzstoffe, Aminosäure oder Enzyme, die mit Hilfe von gentechnisch veränderten Mikroorganismen hergestellt wurden. Auch zufällige Beimischungen von gentechnisch veränderten Organismen werden nicht geduldet.
Die Lebensmittelüberwachungsbehörden der Bundesländer sind für die Kontrolle der Siegelnutzer zuständig. Wie oft eine Kontrolle erfolgt, entscheiden die Behörden. Bei einer Kontrolle entnehmen die Prüfer Produktproben, prüfen Lieferscheine und Lieferantenerklärungen.
Weitere Informationen zum Siegel „Ohne Gentechnik“ unter www.ohnegentechnik.org.
Seit 1997 kennzeichnet das MSC-Siegel Fische und Meeresfrüchte aus nachhaltiger Fischerei. Das Siegel kann international von Fischereien und Unternehmen beantragt werden.
Die gemeinnützige Organisation Marine Stewardship Council (MSC) gibt die Kriterien für die Siegelnutzung vor. Beispielsweise dürfen Fischer nur mit geeigneten Fanggeräten arbeiten. Sie müssen darauf achten, dass Fischbestände erhalten bleiben und die biologische Vielfalt im Meer nicht durch den Fischfang gefährdet wird.
Wer das MSC-Siegel nutzt, bekommt einmal im Jahr einen angekündigten Besuch von einem unabhängigen Gutachter. Jederzeit können zusätzliche unangekündigte Betriebsbesuche erfolgen.
Weitere Informationen liefert die Internetseite www.msc.org.
Das Fairtrade-Siegel kennzeichnet seit 1992 fair gehandelte Produkte, die unter besonderen sozialen und ökologischen Bedingungen hergestellt werden.
Deutsche Unternehmen, die das Fairtrade-Siegel für ihre Produkte nutzen möchten, schließen mit dem Faitrade Deutschland e. V. einen Lizenzvertrag ab. Mit Unterzeichnung des Vertrages haben sich die Unternehmen zur Einhaltung der Fairtrade-Standards verpflichtet. Die Standards werden von der Organisation Fairtrade International (FLO e. V.) entwickelt. Sie beinhalten Kriterien wie garantierte Mindestpreise für die Produkte, langfristige Lieferbeziehungen, faire Löhne, Verbot von Kinderarbeit und Umweltschutzmaßnahmen.
Einmal pro Jahr kontrolliert die Zertifizierungsgesellschaft FLOCERT GmbH die Einhaltung der Fairtrade-Standards. Bei einer Erst-Zertifizierung wird innerhalb eines dreijährigen Zertifizierungszyklus mindestens zwei weitere Male eine Überprüfung durchgeführt. FLOCERT kann auch stichprobenartige Kontrollen durchführen.
Zusätzliche Informationen zum Fairtrade-Siegel erhalten Sie hier https://www.fairtrade-deutschland.de/.
Autorin: Carmen Menn, Bonn / aktualisiert und erweitert durch die IN FORM Redaktion