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Lebensmittelallergien und Lebensmittelintoleranzen

Bestimmte Lebensmittel lösen bei empfindlichen Personen unangenehme bis gefährliche Reaktionen aus. Ob es sich dabei um Allergien und nicht-allergische Unverträglichkeiten handelt, spielt bei der Schwere der Erkrankung und den entsprechenden Symptomen keine Rolle.

Verschiedene Lebensmittel, die häufig Allergien oder Intoleranzen auslösen
Bild: monticellllo/stock.adobe.com

Bei Lebensmittelallergien und -intoleranzen reagieren bestimmte Menschen auf spezifische Lebensmittel empfindlich. Im Körper werden dadurch verschiedene Abwehrreaktionen ausgelöst. Es kommt zu unerwünschten Entzündungsreaktionen mit ganz unterschiedlichen klinischen Erscheinungsformen. Dabei gilt allgemein: Ob eine Person eine allergische oder eine Unverträglichkeitsreaktion zeigt, liegt nicht an der Qualität der Lebensmittel, sondern an einer individuellen Fehlreaktion des Immunsystems bei entsprechend veranlagten Menschen.

Lebensmittelallergien

Bei einer Lebensmittelallergie reagiert das Immunsystem des Betroffenen auf normalerweise ungefährliche Lebensmittel, wie zum Beispiel Kuhmilch, mit einer überschießenden Abwehrreaktion. Der Körper bildet Abwehrstoffe (Antikörper – meistens Immunglobulin E (IgE) gegen bestimmte, in einem Lebensmittel enthaltenen Stoffe (Allergene). Auslöser der allergischen Reaktion ist also nicht das Lebensmittel als Ganzes, sondern in den meisten Fällen ein bestimmtes Protein (Eiweiß).

Intoleranzen und Pseudoallergien

Pseudoallergien und Intoleranzen, wie etwa Laktose-, Fruktose oder Histaminintoleranzen werden als nicht-allergische Lebensmittelunverträglichkeiten bezeichnet. Die Symptome einer Pseudoallergie sind mit denen einer Allergie vergleichbar. Anders als bei einer echten Allergie werden jedoch vom Immunsystem keine Antikörper gebildet. Sie werden als "pseudo" bezeichnet, da sie allergische Reaktionen nachahmen, obwohl die Symptome von allergischen Symptomen nicht zu unterscheiden sind.

Die Unterscheidung zwischen Pseudo- und echter Allergie bedeutet keine Wertung der Krankheiten. Pseudoallergien sind ebenfalls tatsächliche Erkrankungen und nicht eingebildet oder weniger schwerwiegend als echte Allergien. Ein ganz wesentlicher Unterschied zur echten Allergie ist aber die Dosisabhängigkeit dieser Reaktionen. Während bei einer Nussallergie zum Beispiel kleinste Mengen Nuss zu schweren allergischen Reaktionen führen können, treten bei einer Pseudoallergie Beschwerden erst nach dem Verzehr einer bestimmten Menge auf.

Intoleranzen treten auf, wenn einzelne Nahrungsbestandteile im Organismus nicht vollständig abgebaut werden. Ein Mangel an dem Enzym Laktase führt etwa dazu, dass der Milchzucker (Laktose) im Darm nicht vollständig abgebaut wird. Stattdessen übernehmen diese Aufgabe Bakterien, die dabei störende Gase produzieren. Eine Intoleranz kann von Geburt an vorliegen oder im Laufe des Lebens entstehen.

Die Beschwerden einer nicht-allergischen Lebensmittelunverträglichkeit gleichen denen einer echten Allergie und reichen von Juckreiz, Schnupfen, Magen-Darm- und Kreislaufproblemen über Nesselsucht, Neurodermitis-Schübe, Schleimhautschwellungen (Angioödeme) bis hin zu Asthmabeschwerden.

Hinweis: Symptome sind meist mengenabhängig und nicht immunologisch bedingt

Auslöser von Allergien und Unverträglichkeiten

14 Gruppen von Lebensmitteln lösen mit 90 Prozent den größten Teil der Allergien und Unverträglichkeiten aus. Sie werden daher als Hauptallergene bezeichnet. 

Um es dem Verbraucherinnen und Verbrauchern bei einer bestehenden Unverträglichkeit leichter zu machen diese Lebensmittel zu meiden, besteht in Deutschland und der EU eine Kennzeichnungspflicht für Hauptallergene in verpackten und unverpackten Waren.

Kennzeichnungspflichtige Zutaten sind:

  1. Glutenhaltiges Getreide
  2. Krebstiere
  3. Eier
  4. Fisch
  5. Erdnüsse
  6. Soja
  7. Milch (inkl. Milcheiweiß, Laktose)
  8. Nüsse
  9. Sellerie
  10. Senf
  11. Sesam
  12. Schwefeldioxid und Sulfite von mehr als 10 mg/kg oder 10 mg/l
  13. Lupinen
  14. Mollusken (Weichtiere wie Muscheln und Schnecken)

Einige weitere Inhaltsstoffe können Unverträglichkeiten hervorrufen. Dazu gehören Zusatzstoffe wie Farbstoffe oder Konservierungsmittel, aber auch natürliche Stoffe wie Salicylate und biogene Amine. Die in Europa verwendeten Zusatzstoffe tragen eine E-Nummer und sind im Zutatenverzeichnis eines verpackten Lebensmittels aufgeführt. Bei lose abgegebener Ware (Bäckerei, Metzgerei, Restaurants) müssen bestimmte Zusatzstoffe auf extra angebrachten Tafeln gekennzeichnet werden.

Rechtliche Grundlage: die Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV)

Laut dem Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) leiden etwa vier Prozent der Bevölkerung an einer Lebensmittelallergie. Das sind zweieinhalb bis drei Millionen Menschen in Deutschland.an einer Lebensmittelallergie. 

Seit dem 13. Dezember 2014 gelten die Regelungen der neuen Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV), nach denen Hauptallergene wie Nüsse oder Soja auch bei unverpackten Lebensmitteln gekennzeichnet werden müssen. Neben schriftlichen Informationsmöglichkeiten ist - sofern deutlich darauf hingewiesen wird - auch eine mündliche Auskunft möglich. Bei verpackter Ware oder in Zutatenlisten müssen allergene Stoffe in den Zutatenverzeichnissen hervorgehoben werden. Jedoch muss bei mündlicher Information zusätzlich auch eine schriftliche Dokumentation vorhanden und leicht zugänglich sein.

Die richtige Ernährung bei Allergien und Unverträglichkeiten

Betroffene können sich durch allergologisch geschulte Ernährungsfachkräfte beraten lassen. Diese finden sich zum Beispiel in den Experten-Datenbanken des Berufsverbands Oecotrophologie e.V. (VDOE) oder des Verbands der Diätassistenten - Deutscher Bundesverband e.V. (VDD).

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Letzte Änderung dieser Seite am 10.02.2026